"Erst ab 10 Euro"-Mindestumsatz bei Kartenzahlungen vertragswidrig
+++ "Erst ab 10 Euro"-Mindestumsatz bei Kartenzahlungen vertragswidrig: Laut zackzack-Recherche ist ein Mindestumsatz, zum Beispiel ab 10 Euro, bei Bankomat- und Kreditkartenzahlungen nicht zulässig. Für einen willkürlichen Mindestbetrag gibt es mit den großen Zahlungsdienstleistern keine vertragliche Grundlage. Auch ein vom Händler willkürlich festgelegter Höchstbetrag wäre ebenfalls unzulässig.